Der Handel mit gebrauchten Computer-Programmen ist bedingt gestattet.
Auf dem neu gekauften Computer ist schon ein Betriebsprogramm vorinstalliert, und die Videoschnittsoftware auf dem alten Rechner wird nicht mehr benötigt – da liegt es nahe, die gebrauchten Programme zu verkaufen. Der Käufer erhält zwar eine vielleicht etwas betagte Software, doch hat die digitale Ware, anders als ein Gebrauchtwagen, keine Verschleißspuren. Die Rechtslage ist unübersichtlich. Die Software-Industrie verweist darauf, dass nicht jedes Programm ohne die ausdrückliche Zustimmung des Herstellers weiterverkauft werden darf. Verbraucheranwälte betonen andererseits, (…) | zum vollständigen Beitrag (Berliner Zeitung 21.04.2010)